Auslandsexpansion mit Weitblick planen
Immer mehr deutsche Unternehmer interessieren sich für die Gründung von Unternehmen im Ausland – sei es zur Internationalisierung, Steueroptimierung oder Erschließung neuer Märkte. Standorte wie Malta und Zypern bieten dabei rechtssichere und attraktive Bedingungen. Doch der Schritt ins Ausland sollte gut vorbereitet sein, denn neben steuerlichen Vorteilen lauern auch rechtliche und strukturelle Fallstricke.
Steuerliche Ansässigkeit und Doppelbesteuerung vermeiden
Ein häufiger Irrtum besteht in der Annahme, dass eine im Ausland gegründete Firma automatisch nur dort steuerpflichtig ist. In Wahrheit entscheidet die tatsächliche Geschäftsleitung über die steuerliche Ansässigkeit. Wenn also etwa die Geschäftsentscheidungen weiterhin in Deutschland getroffen werden, kann das deutsche Finanzamt die Firma als im Inland ansässig einstufen – mit entsprechenden steuerlichen Folgen.
Empfohlene Maßnahmen:
- Verlagerung der tatsächlichen Geschäftsleitung ins Ausland
- Einsetzung lokaler Direktoren mit Entscheidungsbefugnis
- Dokumentation der Beschlüsse im Sitzland
- Keine betrieblichen Abläufe aus Deutschland heraus steuern
Substanzpflichten: Mehr als nur ein Briefkasten
Um steuerliche Vorteile in Ländern wie Malta oder Zypern rechtskonform zu nutzen, verlangen die Behörden wirtschaftliche Substanz. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie dort tatsächlich aktiv sind.
Zu den Mindestanforderungen zählen:
- Lokale Geschäftsadresse (kein bloßer Postservice)
- Lokale Geschäftsführung oder angestellte Mitarbeiter
- Nachweisbare wirtschaftliche Tätigkeit vor Ort
- Eigene Infrastruktur (z. B. Büro, Verträge, Bankkonto)
Wer dies nicht erfüllt, riskiert den Entzug steuerlicher Vorteile oder gar Sanktionen durch ausländische oder deutsche Behörden.
Compliance und internationale Vorschriften beachten
Mit der zunehmenden internationalen Regulierung müssen Unternehmen grenzüberschreitende Melde- und Dokumentationspflichten einhalten.
Dazu zählen:
- Know-Your-Customer (KYC) und Anti-Geldwäsche (AML)-Vorgaben
- UBO-Meldung (wirtschaftlich Berechtigte)
- Country-by-Country Reporting bei internationalen Strukturen
- DAC6-Meldung bestimmter grenzüberschreitender Steuermodelle
Ein Verstoß kann hohe Geldstrafen und Reputationsschäden nach sich ziehen – insbesondere bei Finanzinstituten oder Behördenprüfungen.
Rolle der persönlichen Besteuerung
Neben der Unternehmensstruktur spielt auch die persönliche Steuerpflicht des Unternehmers eine entscheidende Rolle. Wer etwa in Deutschland lebt und dort unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss auch seine weltweiten Einkünfte dort versteuern – unabhängig vom Unternehmenssitz.
Deshalb wichtig:
- Gegebenenfalls Wohnsitzverlagerung prüfen
- Einkünfte sauber trennen (Gehalt, Dividende, Zinsen)
- Steuerliche Beratung im In- und Ausland kombinieren
Warum professionelle Beratung unerlässlich ist
Die Firmengründung im Ausland ist kein Standardvorgang, sondern ein komplexer Prozess, der fundiertes Wissen und vorausschauende Planung erfordert. Fehler bei der Strukturierung, Dokumentation oder Verwaltung führen häufig zu steuerlichen Nachteilen, Strafen oder rechtlichen Problemen.
Eurotax Consulting bietet daher umfassende Unterstützung für Unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit international ausrichten möchten – rechtskonform, effizient und nachhaltig.
Unsere Leistungen:
- Standort- und Strukturberatung
- Gründung und Betreuung in Malta und Zypern
- Steuerliche und rechtliche Begleitung
- Aufbau von Substanz und Compliance-Systemen
Klare Planung schützt vor Risiken
Die Gründung eines Unternehmens im Ausland kann ein echter Wettbewerbsvorteil sein – vorausgesetzt, sie erfolgt rechtssicher, steuerlich sauber und strategisch durchdacht. Mit einem erfahrenen Partner wie Eurotax Consultingminimieren Sie Risiken und schaffen die Grundlage für nachhaltigen Erfolg im internationalen Geschäft.